Verlander.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

1. Allgemeines

1.1 Coyote Logistics Nederland B.V. und/oder Coyote Logistics UK Ltd, im Folgenden als „Coyote Logistics“ bezeichnet, handelt nur als Spediteur im Namen und im Auftrag des Kunden, der im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet wird. Im Falle von Zolldienstleistungen tritt Coyote Logistics nur als Vermittler zwischen dem Kunden und dem Zollagenten auf.
1.2 Zusätzlich zu den unten genannten Bedingungen gelten die Niederländischen Speditionsbedingungen der FENEX-Version Mai 2018 (die hier heruntergeladen werden können) für alle von Coyote Logistics erbrachten Dienstleistungen und alle rechtlichen Beziehungen zwischen Coyote Logistics und dem Kunden. Die Niederländischen Speditionsbedingungen sehen die Anwendung niederländischen Rechts und die Schiedsgerichtsbarkeit gemäß den FENEX-Schiedsgerichtsregeln vor. Durch Unterzeichnung dieses Formulars oder durch Erteilung eines Auftrags an Coyote Logistics stimmt der Kunde den in diesem Formular genannten Bedingungen zu und erkennt an, dass alle anderen Bedingungen ausdrücklich abgelehnt/nicht anwendbar sind. Dies schließt unter anderem Aussagen oder Bedingungen in den Bestellungen, Rechnungen, Bestätigungen oder sonstigen vom Kunden erstellten Dokumenten ein.
1.3 Jede Auftragsanfrage des Kunden muss durch eine separate elektronische/digitale „Auftragsbestätigung“ von Coyote Logistics bestätigt werden. Coyote Logistics ist nicht verpflichtet, einen Auftrag anzunehmen. Ohne eine Auftragsbestätigung besteht keine vertragliche Verpflichtung seitens Coyote Logistics.
1.4 Der Kunde wird davon absehen, direkt bei Frachtführern oder Zollagenten Bestellungen aufzugeben, die zuvor über Coyote Logistics im Auftrag des Kunden beauftragt wurden.
1.5 Coyote Logistics kann die vorliegenden Kreditbedingungen jederzeit durch Veröffentlichung einer überarbeiteten Version auf der Website www.coyotelogistics.com oder in der CoyoteGO-Anwendung ändern. Coyote Logistics wird den Kunden schriftlich darüber informieren. Wenn der Kunde innerhalb von 5 Werktagen nach Inkrafttreten der Änderung keinen Einspruch erhebt, stimmt er der Erbringung von Dienstleistungen durch Coyote Logistics auf der Grundlage der neuesten Fassung zu.

2. Dienstleistungen

2.1 Coyote Logistics handelt nicht mit und/oder bearbeitet die unten genannten Waren und der Kunde garantiert, dass kein erteilter Auftrag die folgenden Waren betrifft:

  • Briefmarken, Gutscheine, Marken und/oder Tickets jeglicher Art, Kredit- und/oder Debit- und/oder Geldautomatenkarten jeglicher Art, handelbare Wertpapiere und alle anderen Dokumente, die als Bargeld oder gleichwertig handelbar sind und nicht handelbare Dokumente wie (nur als Beispiel und nicht abschließend) gekreuzte Schecks, zeitkritische oder wichtige Schriftstücke oder Dokumente, Barren und Geld jeglicher Art (Bargeld, Banknoten, Münzen, Währungsscheine oder Währungen jeglicher Art).
  • Nutztiere, Blutbestände und lebende Kreaturen.
  • Güter, die Konterbande sind oder am illegalen Handel beteiligt sind..
  • Güter, die sich unter eigener Kraft fortbewegen, es sei denn,
  • –während des Lade- und/oder Entladevorgangs oder
    –während sie innerhalb eines Lagerstandorts oder Hafengeländes bewegt werden.
  • Güter, die abgeschleppt werden, es sei denn, sie sind in oder auf einem Anhänger, Container oder einer anderen anerkannten Transporteinheit geladen..

2.2 Der Kunde ist verpflichtet, Coyote Logistics alle relevanten Informationen und Dokumente bezüglich der Güter vollständig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören unter anderem Art, Beschaffenheit, Nummern, Menge, Gewicht, Maße, Wert, Kennzeichnung, Zollstatus, besondere Merkmale usw. der Güter. Der Kunde garantiert, dass die bereitgestellten Informationen und Dokumente vollständig und korrekt sind.
2.3 Coyote Logistics hat das Recht, einen bestätigten Auftrag mit einer Frist von 48 Stunden (Wochenenden und Feiertage ausgenommen) zu stornieren, ohne dass dies weitere Folgen für Coyote Logistics hat.
2.4 Ein Kunde kann einen Auftrag ohne anfallende Gebühren mit einer Mindestfrist von 24 Stunden (Wochenenden und Feiertage ausgenommen) stornieren. Wird der Auftrag mit einer Frist von weniger als 24 Stunden, aber nicht weniger als 12 Stunden storniert, sind 30% der vereinbarten (Fracht-) Gebühren fällig. Wird der Auftrag mit einer Frist von weniger als 12 Stunden storniert, aber der LKW oder das sonstige Transportmittel ist noch nicht vor Ort oder wurde noch nicht zur Abfahrt bereitgestellt, sind 50% der vereinbarten (Fracht-)Gebühren fällig. Befindet sich der LKW bereits vor Ort oder wurde zur Abfahrt bereitgestellt, sind im Falle einer Stornierung 70% der vereinbarten (Fracht-)Gebühren fällig.
2.5 Der Kunde muss für eine ordnungsgemäße Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation und Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften sorgen.
2.6 Coyote Logistics und der von Coyote Logistics im Auftrag des Kunden beauftragte Frachtführer sind nicht verpflichtet, die Ladung zu laden und/oder zu entladen.
2.7 Coyote Logistics garantiert keine Lade- und/oder Entladezeiten, es sei denn, dies wurde von Coyote Logistics vereinbart und bestätigt.
2.8 Die freie Zeit zum Be- oder Entladen des LKW beträgt 2 Stunden nach Ankunft des LKW. Der Kunde muss eine Gebühr/Liegegeld von € 35/ £35 für jede Wartezeit nach Ablauf der freien Zeit bezahlen. Dies gilt auch für Wartezeiten im Zusammenhang mit Zollformalitäten.
2.9 Zusätzliche Gebühren können aufgrund von unvorhersehbaren Umständen anfallen, die die Erbringung der Dienstleistungen erschweren.

3. Zahlung

3.1. If the customer was not informed differently, the customer must complete payment of Coyote’s invoices within 30 days after the receipt of the electronic invoice from Coyote.
3.2. Sofern der Kunde nicht anders informiert wurde, muss er die Zahlung der Rechnungen von Coyote Logistics innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der elektronischen Rechnung von Coyote Logistics abschließen.
3.3. Je nach Bonität des Kunden können abweichende Zahlungsbedingungen und andere Bedingungen gelten. Coyote Logistics führt Bonitätsprüfungen bei einem Anbieter seiner Wahl durch, um die Bonität zu ermitteln und dem Kunden ein Kreditlimit zuzuweisen. Coyote Logistics hat das Recht, die Bonität und Limits regelmäßig zu überprüfen und Zahlungsbedingungen zu ändern, Vorauszahlungen zu verlangen oder die Zusammenarbeit ganz einzustellen (z. B. bei schlechter Bonität oder Nichtzahlung).

4. Ansprüche

4.1 Im Falle einer Verzögerung, eines Verlustes und/oder einer Beschädigung der Ladung hat Coyote Logistics das Recht, einen Sachverständigen zu bestellen und eine Untersuchung durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, mitzuwirken und alle Informationen und Dokumente bereitzustellen, die erforderlich sind, um die Art und das Ausmaß des Schadens zu ermitteln. Coyote Logistics wird dem Kunden alle Informationen und Dokumente zur Verfügung stellen, die Coyote Logistics vom Frachtführer zur Verfügung gestellt werden.
4.2 Die mögliche Haftung von Coyote Logistics richtet sich nach den Niederländischen Speditionsbedingungen. Darüber hinaus haftet Coyote Logistics nicht für Ansprüche in Bezug auf Tod, Personenschäden, Sachschäden und/oder Umweltverschmutzung, die im Zusammenhang mit den Waren des Kunden entstehen. Der Kunde stellt Coyote Logistics von allen Ansprüchen, Forderungen, Maßnahmen und/oder Verfahren, die von Dritten aufgrund des Vorstehenden erhoben/angestrengt werden, vollständig frei, verteidigt Coyote Logistics und hält ihn schadlos.

5. Sprachliche Rangfolge

5.1 Die vorliegenden Bedingungen können in anderen Sprachen als Englisch verfasst werden. Im Falle eines Konflikts oder einer Inkonsistenz zwischen der englischen Version und einer Version in einer anderen Sprache hat die englische Version Vorrang und gilt als maßgeblicher Text.

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