Frachtführer.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

Inhaltsverzeichnis:

1. Begriffsbestimmungen

Nachstehend gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

„Coyote Logistics“ – die Abteilung von Coyote Logistics, die den Frachtführer mit der Erbringung von Dienstleistungen beauftragt.
„Kunde“ – jede juristische Person, in deren Auftrag Coyote Logistics im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen handelt.
„Frachtführer“ – bezeichnet jede Partei, die den Auftrag von Coyote Logistics zur Erbringung von Dienstleistungen annimmt.
„Dienstleistungen“ – bedeutet den Transport von Waren und alle damit verbundenen Dienstleistungen.
„Auftragsbestätigung“ – bezeichnet die schriftliche Bestätigung, die Coyote Logistics dem Frachtführer für die Erbringung von Dienstleistungen entweder auf regelmäßiger Basis oder auf einmaliger Basis sendet.
„Personal“ – bezeichnet die leitenden Angestellten, Geschäftsführer, Mitarbeiter, Kommissionäre, Auftragnehmer, Berater, Verkäufer und Vertreter des Frachtführers, von Coyote Logistics oder anderer Dritter.
„Partei“ – Stelle, die die Verpflichtungen aus den AGBs erfüllt, wobei Coyote Logistics oder der Frachtführer im Singular als Parteien bezeichnet werden.
„Fahrzeug(e)“ – jedes motorisierte Transportmittel, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lastwagen, Anhänger, Transporter und Spezialausrüstung, das vom Frachtführer für die Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird.
„CMR-Übereinkommen“ – meint das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr.
„Montrealer Übereinkommen“– meint das Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr.
„CMNI“– meint das Budapester Übereinkommen über den Vertrag über den Beförderungsvertrag auf Binnenwasserstraßen.
„COTIF-CIM“ – meint Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF), einschließlich seines Anhangs CIV über den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (CIM).
„Haager Visby-Regeln“ –meint das Internationale Übereinkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente.
„Waren“ – bezeichnet die zu versendenden Waren.

2. Hintergrund

1. Coyote Logistics ist ein registriertes Speditionsunternehmen, das gelegentlich die Erbringung von Dienstleistungen vom Frachtführer verlangen kann.
2. Die vorliegenden AGB legen die Bedingungen fest, zu denen der Frachtführer die Dienstleistungen erbringt. Wenn der Frachtführer der Erbringung von Dienstleistungen zustimmt, wird eine Auftragsbestätigung ausgestellt, die einen individuellen Vertrag zwischen dem Frachtführer und Coyote Logistics darstellt, der die hierin enthaltenen Bedingungen enthält.
3. Die AGB regeln ausschließlich alle Auftragsbestätigungen, Tätigkeiten, Vereinbarungen und Rechtsbeziehungen zwischen Coyote Logistics und dem Frachtführer. Alle anderen Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der/die bevollmächtigte(n) Vertreter von Coyote Logistics haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Dies gilt auch dann, wenn der Frachtführer ohne ausdrücklichen Widerspruch von Coyote Logistics auf Allgemeine Geschäftsbedingungen verweist.
4. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen der Auftragsbestätigung und den AGBs sind die Bedingungen der Auftragsbestätigung maßgebend.
5. Der Frachtführer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Coyote Logistics bei der Beförderung von Gütern nur als Vermittler im Namen des jeweiligen Kunden handelt und keine Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen oder Unterlagen, die Art oder den Inhalt der von diesem Kunden versandten Güter übernimmt.
6. Jede der Parteien erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die hier getroffenen Vereinbarungen nicht exklusiv sind und dass es jeder der Parteien freisteht, ähnliche Vereinbarungen und Abmachungen mit anderen Einrichtungen zu treffen.
7. Der Frachtführer ist ein unabhängiger Auftragnehmer, und kein Vertrag, der den AGB unterliegt, begründet eine Partnerschaft, eine Personengesellschaft, ein Gemeinschaftsunternehmen, einen Vertreter oder eine Agenturbeziehung zwischen den Parteien.
8. Sofern nicht anders vereinbart, macht Coyote Logistics keine Zusagen über die Höhe des Geschäftsvolumens oder des Mindestvolumens für den Frachtführer.

3. Allgemeine Pflichten des Frachtführers

1. Der Frachtführer erbringt die Dienstleistungen:

a. mit der von einem erfahrenen Dienstleister erwarteten Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit;
b. mit Hilfe erfahrenen, qualifizierten und geschulten Personals;
c. pünktlich und professionell und in Übereinstimmung mit allen Vorgaben der Auftragsbestätigung sowie allen anderen Weisungen, die von Coyote Logistics erteilt werden;
d. mit Hilfe der CoyoteGO-Plattform zur rechtzeitigen Aktualisierung des Transitstatus (mindestens 2 Mal pro Tag) sowie zum Hochladen/Aktualisieren aller erforderlichen Informationen und Unterlagen;
e. Die Waren werden in dem Zustand geliefert, in dem der Frachtführer sie erhalten hat;
f. in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen, einschließlich Mindestlohn, Arbeitsrecht, Lenk- und Ruhezeiten;
g. im Besitz gültiger Genehmigungen, Lizenzen oder Bescheinigungen für die hierin vorgesehenen Tätigkeiten.

2. Dem Frachtführer ist es untersagt, ein Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht an den Gütern geltend zu machen.

4. Fahrzeugtauglichkeit

1. Der Frachtführer muss sicherstellen:

a. dass die für die Durchführung der Dienstleistungen erforderlichen Fahrzeuge in einem zufriedenstellenden und sicheren Betriebszustand gehalten werden;
b. dass der in der Auftragsbestätigung angegebene Fahrzeugtyp bereitgestellt wird, wobei nur Fahrzeuge der Emissionsnormen EURO 5 und EURO 6 verwendet werden dürfen;
c. dass die Fahrzeuge sauber, geruchsfrei, trocken, auslaufsicher, unbeschädigt, mit funktionstüchtigen Vorhängen und frei von Verunreinigungen sind.

2. Mit Ausnahme von Klausel 14(12) kann die Entfernung eines vorgesehenen Fahrzeugs wegen fehlender Übereinstimmung mit den Vorgaben oder aus anderen Gründen als nachweislich höherer Gewalt dazu führen, dass dem Frachtführer von Coyote Logistics zusätzliche Kosten für ein Ersatzfahrzeug in Rechnung gestellt werden.

5. Betriebliche Anforderungen

1. Der Frachtführer muss sicherstellen:

a. dass die in der Auftragsbestätigung angegebenen Laufzeiten eingehalten werden;
b. gegebenenfalls Coyote Logistics über das gewünschte Zeitfenster für das Be- und Entladen proaktiv in Kenntnis gesetzt wird. Coyote Logistics übernimmt keine Garantie für die Verfügbarkeit von Slots;
c. dass korrekte Angaben zum Lkw, zum Kennzeichen des Anhängers und zum Fahrer (z. B. Name und Telefonnummer des Fahrers) auf der CoyoteGo-Plattform oder App mindestens 24 Stunden vor der Abholung bereitgestellt werden;
d. Coyote Logistics über Verzögerungen oder Probleme unverzügliche in Kenntnis gesetzt wird, die sich auf die Dienstleistungen auswirken;
e. dass der Lade- oder Stauvorgänge überwacht wird;
f. dass die Waren angemessen gesichert sind und der Anhänger mit ausreichendem Sicherungsmaterial ausgestattet werden;
g. dass keine Überlastung der Achsen vorliegt und dass die Waren anhand des Frachtbriefs überprüft werden (einschließlich Menge, Gewicht, Identifikationsnummern, Zustand der Waren und ihrer Verpackung). Alle Unregelmäßigkeiten müssen Coyote Logistics sofort gemeldet und auf dem Frachtbrief vermerkt werden, und der Frachtführer muss die Weisungen von Coyote Logistics abwarten. Wenn der Frachtführer nicht in der Lage ist, die erforderlichen Kontrollen durchzuführen, muss er dies auf dem Frachtbrief vermerken und Coyote Logistics darüber informieren. Der Frachtführer haftet für alle nicht gemeldeten und nicht im Frachtbrief vermerkten Unregelmäßigkeiten;
h. Die Fahrer tragen auf dem Betriebsgelände des Kunden und bei jedem Einsatz des Fahrzeugs angemessene PSA (z. B. Schutzhelm, Handschuhe, Schuhe, Warnweste, lange Hosen);
i. dass die Waren ohne Schäden geliefert werden. Wenn der Empfänger auf dem Frachtbrief einen Vorbehalt bezüglich des Zustands der Güter oder anderweitig vermerkt, muss der Frachtführer Coyote Logistics davon in Kenntnis setzen und Fotos der Güter bei der Entladung machen;
j. Die Kopie des Frachtbriefs wird innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung auf die CoyoteGO-Plattform hochgeladen, zusammen mit allen anderen Versanddokumenten, falls dies in der Auftragsbestätigung verlangt wird (z. B. Ausdruck der Thermografie).

2. Der Frachtführer hat allen anderen Weisungen von Coyote Logistics für Dienstleistungen Folge zu leisten, wobei er sich bewusst ist, dass die Nichteinhaltung oder teilweise Nichteinhaltung zu Gebühren führen kann. Bei widersprüchlichen Anweisungen ist es Aufgabe des Frachtführers, Coyote Logistics zu kontaktieren, um die korrekten Anweisungen zu bestätigen.

6. Besondere Anforderungen für temperaturgeführte Waren

1. Der Frachtführer hat sicherzustellen:

a. dass die Fahrzeuge den Industriestandards entsprechen und der Frachtführer sich im Besitz der erforderlichen Zertifizierungen für temperaturgeführte Güter (z.B. IFS, ATP, FRC, etc.) befindet;
b. dass die Temperatur für die Waren wie in der Auftragsbestätigung oder der Preiszusage für die gesamte Sendung angegeben aufrechterhalten wird;
c. dass alle umgeladenen temperaturgeführten Waren während und nach dem Umschlag geprüft werden, um sicherzustellen, dass keine Temperaturschwankungen auftreten;
d. dass die Fahrzeuge, die für Temperaturkontrollfahrten benötigt werden, innerhalb von 2 Tagen nach der Lieferung eine Temperaturausgabe erstellen können.

7. Sicherheitsanforderungen

1. Der Frachtführer muss sicherstellen:

a. dass Echtzeit-GPS-Sichtbarkeit von Ladungen während des Transports über den von Coyote Logistics benannten Fahrzeugverfolgungsanbieter p44 gegeben ist;
b. dass die Fahrer jederzeit für einen Vertreter von Coyote Logistics erreichbar sind;
c. dass die Waren nicht unbeaufsichtigt gelassen werden und dass das Fahrzeug während der Pausen auf sicheren, videoüberwachten Parkplätzen abgestellt wird, die mit Zäunen, Lichtern, Wachen und kontrolliertem Zugang ausgestattet sind;
d. dass die Fahrzeuge mit Sicherheitsvorkehrungen ausgestattet sind, unter anderem mit Vorhängeschlössern und Plomben;
e. dass der Fahrer nach jeder Fahrtunterbrechung die Unversehrtheit des gesamten Anhängers, einschließlich des Siegels und des Vorhängeschlosses, überprüft und sich vergewissert, dass keine blinden Passagiere oder Schmuggelware mitgeführt werden. Falls das Siegel manipuliert wurde oder der begründete Verdacht besteht, dass das Siegel manipuliert wurde, muss der Frachtführer Coyote Logistics unverzüglich informieren;
f. dass die Versiegelung des Fahrzeugs während des Transports nicht ohne schriftliche Zustimmung von Coyote Logistics gebrochen wird. Ist dies nicht möglich, weil eine staatliche Behörde wie etwa Zollbehörde den Zugang zum Anhänger verlangt, muss der Frachtführer Coyote Logistics unverzüglich über den Vorfall informieren und die Begleitdokumente der entsprechenden Behörde anfordern;
g. dass angemessene Zuverlässigkeitsüberprüfungen des Personals durchgeführt werden, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen oder übertreffen. Die vom Beförderungsunternehmen durchgeführten Zuverlässigkeitsüberprüfungen müssen zumindest gewährleisten, dass das Personal nicht vorbestraft ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verkehrsdelikte, Straftaten im Zusammenhang mit Drogenmissbrauch, Straftaten gegen Eigentum und/oder Diebstahl. Der Frachtführer wird nur Personal für die Erbringung der Dienstleistungen einsetzen, das eine solche Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgreich bestanden hat;
h. dass die Fahrer sich an die Gesetze und die Regeln der Kundeneinrichtung halten und sich auf dem Gelände des Kunden angemessen verhalten.

2. Coyote Logistics oder sein(e) Kunde(n) können berechtigte Einwände gegen die Fahrer erheben und die Entfernung aus dem Fahrzeug verlangen, wenn zugewiesene Fahrer gegen Gesetze, Sicherheits-/Anlagenregeln verstoßen oder sich unangemessen verhalten. Der Frachtführer muss einen Ersatzfahrer stellen und die Ladung rechtzeitig abholen. Erfolgt keine Verbesserung, findet Artikel 4 Absatz 2 Anwendung.

8. Zollvorgaben

1. Der Frachtführer muss sicherstellen:

a. dass jeder Eingangs- und Ausfuhrhafen im Vereinigten Königreich in CoyoteGO mit einer Vorankündigung von mindestens 24 Stunden vor der Abholung oder Lieferung hinzugefügt wird;
b. dass die geltenden Zollgesetze und alle von Coyote Logistics erteilten Zollanweisungen eingehalten werden. Falls der Frachtführer vor Ort Anweisungen von Kunden von Coyote Logistics in Bezug auf den Zoll erhält, ist der Frachtführer verpflichtet, Coyote Logistics zuerst über diese Anweisungen zu informieren und die Antwort von Coyote Logistics abzuwarten, bevor er mit der Ausführung der Kundenanweisungen fortfährt.

9. Einhaltung der Vorschriften durch den Frachtführer

1. Der Frachtführer garantiert die Einhaltung von Menschenrechten sowie von Gesetzen zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption und unterlässt jegliche Beteiligung an und Unterstützung von korrupten oder unethischen Praktiken.
2. Der Frachtführer hat alle anwendbaren Umweltgesetze, -vorschriften und -anforderungen einzuhalten, einschließlich solcher in Bezug auf Emissionen, Abfallentsorgung und Gefahrstoffe, und hat alle notwendigen Genehmigungen, Lizenzen und Zertifizierungen für den Betrieb der Dienstleistungen zu beschaffen und aufrechtzuerhalten.
3. Der Frachtführer überwacht seine CO2-Emissionen und sonstigen Treibhausgas-Emissionen und stellt Coyote Logistics die Daten in den von Coyote angegebenen Intervallen zur Verfügung, gemäß den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften.
4. Der Frachtführer betreibt ein Umweltmanagement-System (EMS), das international anerkannten Standards wie ISO 14001 entspricht und eine systematische Verwaltung und fortlaufende Verbesserung seiner Umweltleistung bei der Erbringung von Dienstleistungen einschließt.
5. Der Frachtführer stellt sicher, dass das Personal und Subunternehmer, die an der Erbringung der Dienstleistungen beteiligt sind, die in diesen GTC festgelegten Umwelt- und Nachhaltigkeitsstandards einhalten. Dies umfasst die kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung durch Schulungen, Implementierung neuer Technologien und Zusammenarbeit mit Coyote Logistics, um Möglichkeiten zur Verbesserung zu identifizieren und umzusetzen.
6. Coyote Logistics kann gelegentlich einen Nachweis über die Einhaltung der Verpflichtungen des Frachtführers gemäß diesen AGB verlangen. Coyote Logistics und/oder seine Kunden können auf die Aufzeichnungen des Frachtführers in Bezug auf die Dienstleistungen zugreifen und diese auf Verlangen prüfen. Coyote Logistics oder seine Kunden können einen Dritten für eine Prüfung benennen. Der Frachtführer ist verpflichtet, bei Due-Diligence-Prüfungen oder Audits, die von oder im Namen von Coyote Logistics oder seinen Kunden durchgeführt werden, zu kooperieren.

10. CoyoteGO und die Nutzung von Technologie

1. Coyote Logistics stellt dem Frachtführer seine Plattform und Anwendung CoyoteGO zur Verfügung, um die Verpflichtungen aus den AGB zu erfüllen und dem Frachtführer eine umfassende Transportmanagementlösung zur Verwaltung der durchgeführten Ladungen zu bieten.
2. Um die Sichtbarkeit von Ladungen im Transit in Echtzeit zu gewährleisten, muss der Frachtführer sicherstellen:

a. dass die Güter mit dem von Coyote Logistics benannten Drittanbieter für Fahrzeugverfolgung P44 integriert sind;
b. dass mit dieser Funktion ausgestattete Transportmittel beschafft werden;
c. dass mit Coyote oder Drittanbietern von Ortungsdiensten so zusammenzuarbeiten, dass die gemeinsame Nutzung von Daten ermöglicht wird, einschließlich der Behebung von nicht konformen Geräten oder technischen Problemen, die zu Unterbrechungen der Ortung führen;
d. dass den Sendungsstatus auf CoyoteGO aktualisiert wird, sollte der Frachtführer nicht in der Lage sein, Tracking-Daten über den Tracking-Anbieter weiterzugeben.

3. Fahrzeugverfolgungsdaten können personenbezogene Daten des Fahrers enthalten. Der Frachtführer willigt in die Weitergabe dieser Daten an Coyote Logistics und/oder Kunden ein und gewährleistet, dass die Fahrer ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch Coyote Logistics erteilen. Die Einwilligung muss schriftlich dokumentiert werden und Coyote auf Anfrage vorgelegt werden.
4. Der Frachtführer muss die diesbezüglichen Datenschutzhinweise von Coyote einsehen und ihnen zustimmen (Datenschutzhinweise).

11. Versicherung des Frachtführers

1. Coyote Logistics ist berechtigt, Nachforschungen über die Betreiberlizenz, Versicherungen, Zertifizierungen und andere rechtliche Dokumente des Frachtführers anzustellen, und der Frachtführer wird auf Anfrage Kopien zur Verfügung stellen.
2. Der Frachtführer wird auf seine Kosten die folgenden Mindestversicherungsanforderungen aufrechterhalten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde:
a. eine gültige Frachtführerhaftpflichtversicherung für international oder im Inland beförderte Waren;
b. obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung;
c. eine allgemeine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5.000.000 € pro Schadensfall.
3. Der Frachtführer wird eine Reduzierung oder Kündigung seiner Versicherungspolice vermeiden, wenn Coyote Logistics nicht mindestens 30 Tage vorher schriftlich darüber schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Bei Nichteinhaltung dieser Klausel oder wenn die Versicherung des Frachtführers nicht den Anforderungen entspricht, kann Coyote Logistics die Zusammenarbeit mit dem Frachtführer sofort beenden, einschließlich der Beendigung aller bestehenden Auftragsbestätigungen ohne Anspruch auf Entschädigung.

12. Ansprüche und Haftung

Haftung des Frachtführers:
1. Der Frachtführer ist für die Güter ab dem Zeitpunkt der Verladung des ersten Güterstücks bis zur Entladung des letzten Güterstücks am endgültigen Bestimmungsort verantwortlich (Verantwortungszeitraum).
2. Die Haftung des Frachtführers bei Verlust und/oder Beschädigung der Güter sowie bei Verspätung bestimmt sich nach dem CMR-Übereinkommen für alle Straßentransporte, dem Montrealer Übereinkommen für Lufttransporte, der CMNI für Transporte auf Binnenwasserstraßen, dem COTIF-CIM für Schienentransporte oder den Haager Visby-Regeln für Seetransporte.
3. Die vorgenannten Übereinkommen gelten für alle nationalen und internationalen uni- oder multimodalen Transporte, für alle Lade- und Löschvorgänge, Umladungen und/oder Zwischenlagerungen zwischen den verschiedenen Transporten. Das gemäß Artikel 21 anwendbare nationale Recht ist ausschlaggebend, wenn die oben genannten Übereinkommen keine Bestimmung enthalten, die die betreffende Haftungsfrage abdeckt (Sicherheitsnetzfunktion). Bei Schäden zwischen verschiedenen Verkehrsträgern oder unbekannten Schadensursachen bestimmt sich die Haftung des Frachtführers nach der Regelung, deren Haftungsregelung die höchste Entschädigung vorsieht.
4. Der Frachtführer ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um das Ausmaß des Schadens zu minimieren, und ergreift sofortige und angemessene Maßnahmen, um aufgetretene Schäden zu beheben und/oder weitere Schäden oder Verluste zu verhindern.
5. Der Frachtführer ist verpflichtet, bei der Durchführung von Untersuchungen und der Erstellung von Berichten im Zusammenhang mit Ansprüchen, die gegen den Frachtführer erhoben werden oder mit ihm in Zusammenhang stehen, mitzuwirken. Dazu gehören unter anderem Aussagen des Fahrers, Kopien von Polizei- oder Behördenberichten, GPS- und Telematikdaten, Fotos usw. Der Frachtführer wird diese Dokumente und Informationen, sofern vorhanden, nach nur einer Aufforderung zur Verfügung stellen.
6. Der Frachtführer wird Entschädigungszahlungen, die in Übereinstimmung mit den oben genannten Konventionen und Gesetzen festgelegt wurden, für unbestrittene Ansprüche innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt dieser Ansprüche leisten.
7. Coyote Logistics ist berechtigt, alle Forderungen mit Beträgen zu verrechnen, die Coyote Logistics vom Frachtführer geschuldet werden.
8. In Anbetracht der Tatsache, dass Coyote Logistics nur als Vertreter im Namen des jeweiligen Kunden handelt, ist Coyote Logistics nicht verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen oder Unterlagen in Bezug auf die Beschaffenheit oder den Inhalt der Waren, und Coyote Logistics haftet daher nicht für alle Folgen, die sich aus der Ungenauigkeit der Informationen oder Unterlagen ergeben.
9. Coyote Logistics, die mit ihr verbundenen Unternehmen und ihr Personal haften nicht für Schäden an Lagern, Geräten, Einrichtungen, verwendeten Transportmitteln usw. und/oder für alle damit zusammenhängenden Ansprüche. Darüber hinaus haften Coyote Logistics, seine verbundenen Unternehmen und sein Personal nicht für Ansprüche im Zusammenhang mit Tod, Personenschäden, Sachschäden und/oder Umweltverschmutzung, die sich aus oder in Verbindung mit den Dienstleistungen ergeben.
10. Der Frachtführer wird Coyote Logistics, seine verbundenen Unternehmen, sein Personal und/oder seine Kunden verteidigen, schadlos halten und in vollem Umfang von allen finanziellen Verlusten, Schäden, Vergleichen, Kosten, Ausgaben und sonstigen Haftungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freistellen, die sich aus oder in Verbindung mit diesen ergeben:

a. alle Ansprüche im Zusammenhang mit Personenschäden, Todesfällen oder Sachschäden (mit Ausnahme der Waren), die durch eine Handlung und/oder Unterlassung des Frachtführers, eines Subunternehmers des Frachtführers oder seines jeweiligen Personals verursacht wurden;
b. alle Ansprüche jedweder Art, die vom Personal des Frachtführers und/oder seines Subunternehmers erhoben werden;
c. alle Ansprüche, Schäden, Kosten, Bußgelder oder Strafen, die sich aus der Nichteinhaltung von Mindestlohngesetzen, Arbeitsgesetzen und/oder Vorschriften über Arbeitsbedingungen durch den Frachtführer oder seine Subunternehmer ergeben.

11. Coyote Logistics haftet gegenüber dem Frachtführer nicht für entgangene Möglichkeiten oder Gewinne oder für besondere, indirekte oder Folgeschäden.
12. Keine der Parteien kann sich auf eine wie auch immer geartete Haftungsbeschränkung im Falle grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Fehlverhaltens durch die Partei, ihres Personals und/oder ihrer Unterauftragnehmer berufen.

13. Unterauftragsvergabe

1. Der Frachtführer garantiert:

a. keine Unteraufträge für Dienstleistungen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Coyote Logistics zu vergeben;
b. dass seine Subunternehmer die vertraglichen und dienstleistungsrechtlichen Anforderungen für die Erbringung von Dienstleistungen, die in diesen AGB enthalten sind, sowie alle anderen anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen erfüllen, sollten Unteraufträge vergeben worden sein. Der Frachtführer haftet für alle Handlungen seiner Subunternehmer wie für seine eigenen Handlungen;
c. dass Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Subunternehmern erfüllt und Coyote Logistics und seine Kunden von jeglichen Zahlungsansprüchen des Subunternehmers gegenüber Coyote Logistics und seinen Kunden freigestellt werden. Falls ein Subunternehmer vom Frachtführer nicht bezahlt wird und dieser Subunternehmer die Zahlung direkt von Coyote Logistics und/oder seinen Kunden fordert, kann Coyote Logistics die an den Frachtführer zu zahlenden Beträge im Verhältnis zu dem vom Subunternehmer geforderten Betrag einbehalten oder abziehen, zusammen mit allen anderen Kosten, die infolge der Forderung des Subunternehmers entstehen. Coyote Logistics kann dieses Recht unabhängig davon ausüben, ob ein solcher Rückgriff des Subunternehmers gegen Coyote Logistics oder seine(n) Kunden nach geltendem Recht zulässig ist.

2. Die Beauftragung eines Subunternehmers durch den Frachtführer ohne schriftliche Genehmigung von Coyote Logistics gilt als Verstoß gegen die AGB und zieht eine Mindeststrafe von 500 Euro pro Fall nach sich, unbeschadet aller anderen Kosten, die mit einem solchen Verstoß verbunden sind. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird eine solche Handlung, wenn sie zu Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Waren während des Transports führt, insbesondere wenn es sich um die Beförderung hochwertiger Waren handelt, als vorsätzliches Fehlverhalten ausgelegt. Darüber hinaus kann eine solche Handlung zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen, einschließlich der Beendigung bestehender Auftragsbestätigungen, ohne dass dem Frachtführer irgendwelche Kosten entstehen.
3. Der Frachtführer darf Ladungen von Coyote Logistics auf Ladungsanzeigen-Websites oder Frachtenbörsen Dritter nicht veröffentlichen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung hat die in Artikel 13 Absatz 2 genannten Konsequenzen zur Folge.

14. Zusätzliche Kosten

1. Zusatzkosten können nicht in Rechnung gestellt werden, es sei denn, diese Kosten wurden vorher mitgeteilt und von Coyote Logistics genehmigt.

Stornierung von Transportaufträgen durch Coyote Logistics
2. Wird ein Transportauftrag ohne Verschulden des Frachtführers weniger als 12 Stunden vor der geplanten Abholzeit storniert, so ist der Frachtführer berechtigt, bis zu 30% des Transportpreises zu verlangen. Wird ein Transportauftrag mit einer Frist von mehr als 12 Stunden vor der geplanten Abholzeit storniert, hat der Frachtführer keinen Anspruch auf Entschädigung.

Liegegeld (Wartezeit beim Be- und Entladen)
3. Die Wartezeit für das Be-/Entladen ist definiert als die Wartezeit des Frachtführers zwischen der gebuchten Lade-/Lieferzeit (oder der Ankunftszeit, falls kein Termin erforderlich ist) und dem Abschluss des Be-/Entladens durch Übergabe aller bestätigten Frachtpapiere an den Fahrer durch den Standort.
4. Der Frachtführer muss pünktlich eintreffen, um Standgeld geltend machen zu können.
5. Der Frachtführer muss sicherstellen, dass die entsprechenden Versanddokumente die tatsächliche Ankunfts- und Abfahrtszeit des Frachtführers am Standort enthalten und vom autorisierten Standortpersonal unterzeichnet sind.
6. Die ersten 2 Stunden der Wartezeit sind kostenlos und der Frachtführer hat keinen Anspruch auf Entschädigung.
7. Kurz vor Ablauf der kostenlosen 2 Stunden muss der Frachtführer Coyote Logistics unverzüglich über eine mögliche Verzögerung am Standort informieren.
8. Nach Ablauf der ersten 2 Stunden und bei Vorlage eines angemessenen Nachweises für die Wartezeit ist der Frachtführer berechtigt, 25E/Std. zu berechnen, maximal jedoch 250E/Tag.
9. Der Frachtführer ist nicht berechtigt, andere Preise, Gebühren, Zuschläge, Abgaben, Kosten oder Sonstiges zu berechnen, es sei denn, Coyote Logistics hat dem vorher schriftlich zugestimmt.
10. Ansprüche für Hilfsmittel, die alle Anforderungen erfüllen, können innerhalb von höchstens 5 Arbeitstagen nach Eintritt des Ereignisses geltend gemacht werden;danach ist ein Anspruch auf Entschädigung nicht mehr möglich.
11. Im Voraus genehmigte Zusatzleistungen können per Gutschrift abgerechnet werden und werden gemäß den Zahlungsbedingungen bezahlt.

Stornierung der Ladung/en durch den Frachtführer
12. Wird eine Ladung vom Frachtführer mit einer Vorankündigung von mehr als 48 Stunden vor der geplanten Abholzeit storniert, wobei Stornierungen an Freitagen/Wochenenden oder während der Hochsaison ausgeschlossen sind, wird dem Frachtführer keine Gebühr berechnet.
13. Wird eine Ladung vom Frachtführer weniger als 48 Stunden vor der geplanten Abholzeit storniert, ohne dass ein Fall höherer Gewalt nachgewiesen werden kann, haftet der Frachtführer in vollem Umfang für alle zusätzlichen Kosten.

15. Zahlungen

Standard Zahlungsfrist
1. Coyote Logistics verpflichtet sich, alle unbestrittenen Teile der korrekt eingereichten elektronischen Rechnungen des Frachtführers innerhalb von (achtundzwanzig) 28 Tagen nach Erhalt aller für die Zahlungsabwicklung erforderlichen Dokumente zu bezahlen. Zu den Dokumenten, die für die Zahlungsabwicklung erforderlich sind, gehören die Rechnung, der Frachtbrief/der Lieferschein oder andere Dokumente, die auf der Auftragsbestätigung oder der Bestellbestätigung angegeben sind (z. B. eine Kopie des Thermografieausdrucks).

Eilige Zahlungsfrist über QuickPay
2. Coyote Logistics bietet Frachtführeren, die eine schnellere Bezahlung als die 28-tägige Standardfrist wünschen, eine beschleunigte Bezahlung an. Coyote Logistics bietet über sein QuickPay-Programm ein (zwei) 2-tägiges Zahlungsziel gegen eine Pauschalgebühr von 3 % für den Frachtführer. Für das QuickPay-Programm, das in Verbindung mit der CoyoteGO-App verwendet wird, müssen sich die Anbieter ausdrücklich für das Programm entscheiden. Falls der Frachtführer sich für das QuickPay-Programm entscheidet, bleiben alle Bestimmungen des vorliegenden Artikels und der AGBs anwendbar.

Allgemeines
3. Der Frachtführer muss auf den Rechnungen die Coyote-Ladungsreferenznummer angeben.
4. Um Zahlungsverzögerungen zu vermeiden, sollten alle angeforderten Dokumente gleichzeitig per E-Mail eingereicht werden, andernfalls wird die Zahlungsfrist ab dem Eingang des zuletzt eingereichten Dokuments berechnet.
5. Alle Rechnungen und die für die Zahlung erforderlichen Unterlagen müssen innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Dienstleistungen eingereicht werden. Andernfalls verfällt der Anspruch des Frachtführers auf eine Vergütung. Der Frachtführer verzichtet in diesem Fall auf jegliche Zahlungsansprüche.
6. Die Zahlung kann durch ein mit Coyote Logistics verbundenes Unternehmen abgewickelt werden;in diesem Fall gilt die Zahlung als vollständig und endgültig, und der Frachtführer kann keine Ansprüche geltend machen.
7. Der Frachtführer kann sich dafür entscheiden, alle Rechnungen und Begleitdokumente über CoyoteGO einzureichen.
8. Die Originale der Ablieferungsnachweise müssen auf Anfrage verfügbar sein.
9. Coyote Logistics ist nicht verpflichtet, dem Frachtführer Strafen oder Zinsen für verspätete Zahlungen zu zahlen, die gemäß diesem Vertrag oder anderweitig fällig sind.
10. Zusätzliche Anweisungen zur Rechnungsstellung, einschließlich der E-Mail-Adresse für den Versand von Rechnungen, sind in den Auftragsbestätigungen oder Bestellbestätigungen enthalten.

16. Vertraulichkeit

1. Der Frachtführer verpflichtet sich, alle geschäftlichen, technischen und finanziellen Informationen, die Coyote Logistics und/oder seine Kunden dem Frachtführer mitteilen, vertraulich zu behandeln. Zu den vertraulichen Informationen gehören unter anderem Geschäftsgeheimnisse, geschützte Technologien, Preis- und Verkaufsinformationen, Geschäftspläne, Kundeninformationen und alle anderen nicht öffentlichen Informationen.
2. Vertrauliche Informationen dürfen nur dann weitergegeben werden, wenn dies erforderlich ist oder um vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen.
3. Der Frachtführer ergreift angemessene Maßnahmen, um die Vertraulichkeit dieser Informationen zu schützen, und zwar mindestens mit demselben Maß an Sorgfalt, das er zum Schutz seiner eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art anwendet, keinesfalls jedoch mit weniger als einem angemessenen Maß an Sorgfalt.
4. Die Verpflichtungen des Frachtführers gemäß dieser Klausel gelten nicht für Informationen, die:

i. zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich zugänglich sind oder später ohne Verschulden des Frachtführers öffentlich zugänglich werden;
ii. vom Frachtführer auf rechtmäßige Weise ohne Verwendung der vertraulichen Informationen entdeckt oder entwickelt werden;
iii. dem Frachtführer von einem Dritten offengelegt wurden, der das Recht hatte, diese Offenlegung ohne Vertraulichkeitsbeschränkungen vorzunehmen, oder
iv. die aufgrund eines Gesetzes, eines Gerichtsbeschlusses oder einer staatlichen Behörde offengelegt werden müssen, vorausgesetzt, dass der Frachtführer Coyote Logistics vor einer solchen Offenlegung unverzüglich schriftlich über diese Anforderung informiert und sich in angemessener Weise bemüht, den Umfang einer solchen Offenlegung zu begrenzen und die Vertraulichkeit der offengelegten Informationen zu schützen.

5. Die Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt nach Beendigung der Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren in Kraft.

17. Verbot der Abwerbung / Wettbewerbsverbotsklausel

1. Der Frachtführer darf sich nicht direkt an den/die Kunden wenden oder ihnen Tarife, Angebote oder Dienstleistungen anbieten, wenn die Ladungen dem Frachtführer zuerst von Coyote Logistics zur Verfügung gestellt wurden. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung während eines Zeitraums von zwölf (12) Monaten nach der letzten Erbringung von Dienstleistungen durch den Frachtführer wird Coyote Logistics eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € pro Ereignis fällig, unbeschadet aller anderen Schäden, die Coyote Logistics infolge dieses Verstoßes erlitten hat. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf die Subunternehmer des Frachtführers, und der Frachtführer wird Coyote Logistics gemäß den Bestimmungen dieser Klausel für Verstöße von Subunternehmern gegen diese Klausel entschädigen.

18. Änderung und Abtrennbarkeit

1. Coyote Logistics kann die vorliegenden AGB jederzeit durch Veröffentlichung einer überarbeiteten Version auf der Website www.coyotelogistics.com oder der Anwendung CoyoteGO ändern. Coyote Logistics informiert den Frachtführer schriftlich über diesen Umstand. Erhebt der Frachtführer zum Zeitpunkt der Mitteilung und bis zu 5 Arbeitstagen nach Inkrafttreten einer Anpassung der vorliegenden AGB keinen Einspruch, erklärt sich der Frachtführer bereit, die Dienstleistungen auf der Grundlage der letzten Änderung zu erbringen.
2. Die Parteien vereinbaren für den Fall, dass sich eine Bestimmung der AGB als ungültig erweist, dass diese Ungültigkeit die Gültigkeit der übrigen Teile der AGB nicht berührt, und vereinbaren ferner, die ungültige Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die der Absicht und dem wirtschaftlichen Effekt der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.

19. Abtretung

1. Der Frachtführer ist nicht berechtigt, seine Rechte aus den vorliegenden AGB ohne vorherige Zustimmung von Coyote Logistics abzutreten oder zu übertragen.

20. Vorrang der Sprachversion

1. Die vorliegenden AGB können in anderen Sprachen als Englisch abgefasst werden. Im Falle eines Widerspruchs oder einer Unstimmigkeit zwischen der englischen Fassung und einer anderen Sprachfassung ist die englische Fassung maßgebend und gilt als maßgeblicher Text.

21. Recht und Gerichtsbarkeit

1. Für alle Vereinbarungen über Transporte, die ausschließlich im Gebiet des Vereinigten Königreichs und Nordirlands stattfinden, gilt englisches Recht. Für alle anderen Verträge, die diesen AGB unterliegen, und alle damit zusammenhängenden Vertragsangelegenheiten gilt niederländisches Recht.

2. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit Transporten ergeben, die ausschließlich auf dem Gebiet des Vereinigten Königreichs und Nordirlands stattfinden, ist der High Court of Justice in London, Vereinigtes Königreich, zuständig. Für alle anderen Streitigkeiten ist das Gericht in Rotterdam, Niederlande, zuständig. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit internationalen Straßentransporten, auf die die CMR zwingend anwendbar ist, ist die vorgenannte Gerichtsstandsklausel nicht ausschliesslich.

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